Platzregeln

Zusätzliche Platzregeln während der Corona-Pandemie

1. Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden.

2. Kommt ein Ball auf dem im Loch befindlichen Tennisball zur Ruhe gilt er als eingelocht.

3. Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sandes durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Platzregeln

Diese Platzregeln ergänzen die geltenden Platzregeln nach der Hardcard des GV NRW.

  1. Aus (R 18.2): Aus wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Linien gekennzeichnet. Auch die Umzäunung der Driving-Range kennzeichnet die Aus-Grenze. Sind weiße Pfähle vorhanden, gelten die Pfähle; sind Pfähle und Linien vorhanden, haben die Linien Vorrang.

  2. Penalty Area (R 17): Penalty Areas sind durch rote oder gelbe Pfähle oder Linien gekennzeichnet; sind Pfähle und Linien vorhanden, haben die Linien Vorrang.
    Die Penalty Areas auf den Bahnen 1 und 5 sind gleichzeitig Spielverbotszonen (R 2.4). Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen R 1.2 angesehen werden. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (R 16, R 17, R 18) in Anspruch nehmen.

  3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (R 16.1):
    a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
    b) Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Loch, Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tieres behindert ist
    c)
    Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes ungewöhnlich beschaffener Boden:
    verlegte Soden, mit Kies verfüllte Drainage-Gräben.
    d) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.
    e) Die Fangnetze hinter Grün 7 und hinter Grün 9 sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.
    Ist durch ein solches Fangnetz Behinderung i.S.d. R 16.1a gegeben, darf der Spieler
    (I) nach R 16.1b verfahren; oder
    (II) als zusätzliche Wahlmöglichkeit einen Ball in der nächstgelegenen Drop-Zone fallen lassen. Die Drop-Zone ist ein Erleichterungsbereich i.S.d. R 14.3.

  4. Bestandteil des Platzes : Bunker-Liner in ihrer beabsichtigten Position sind Bestandteil des Platzes.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

  1. Softspikes: Auf dem Gelände des Golf-Park Nümbrecht sind ausschließlich Softspikes gestattet.

Bei Turnieren gelten zusätzlich, soweit anwendbar, die Turnierbestimmungen und die Hardcard des GV NRW.

!! Bitte beachten Sie auch die aktuellen Aushänge !!